Aktive Wehr - Chronik
1916
1. Personalien/ Mitglieder
2. Geräte/ Ausrüstung
3. Einsätze/ Brände
4.Veranstaltugen/ Versammlungen
5. Sonstiges
Feuerlöschdienst:
Durch den Einzug vieler Kameraden der Pflicht- und
Freiwilligen Feuerwehr wird das Dienstalter der
Pflichtfeuerwehr vom 17. bis zum 60. Lebensjahr festgesetzt.
Lauchstädter Nachrichten