Aktive Wehr - Chronik
1916 1. Personalien/ Mitglieder 2. Geräte/ Ausrüstung 3. Einsätze/ Brände 4.Veranstaltugen/ Versammlungen 5. Sonstiges Feuerlöschdienst: Durch den Einzug vieler Kameraden der Pflicht- und Freiwilligen Feuerwehr wird das Dienstalter der Pflichtfeuerwehr vom 17. bis zum 60. Lebensjahr festgesetzt. Lauchstädter Nachrichten