Aktive Wehr - Chronik
1. Personalien / Mitglieder
2. Geräte / Ausrüstung
Oktober
Die Freiwillige Feuerwehr bekommt ein neues Mercedes-Löschfahrzeug. Das moderne LF
hat eine Vorbaupumpe, die einen Durchlauf von 1600 Liter Wasser in der Minute gestattet.
Zeitungsausschnitt
3. Einsätze / Brände
Die Dienstbeteiligung ist jetzt eine wichtige Sache, da die Freiwillige Feuerwehr auch zu Verkehrsunfällen
gerufen wird. Hierfür müssen Kenntnisse in der Nothilfe erworben werden. Ebenso muss die Handhabung
des neuen Löschfahrzeuges erlernt werden, damit es bei Tag und Nacht richtig zum Einsatz gebracht werden
kann.
Mai
Feueralarm im ehemaligen sowjetischen Militärobjekt, südwestlich des Ortsteiles
Schotterey
gelegen. Vermutliche Brandstiftung führte an drei Stellen zu Schaden.
Juni
Verkehrsunfall zwischen Bad Lauchstädt und Teutschenthal am unbeschrankten
Bahnübergang mit einem Personenzug^und einem LKW mit Anhänger.
Oktober
Gasausströmung mit Brandfolge in der Querfurter Str. 112.
November
Verkehrsunfall an der Straße Bad Lauchstädt – Teutschenthal.
10 Kameraden rücken mit Löschfahrzeugen aus.
Aus dem Protokollbuch der Freiwilligen Feuerwehr
4. Veranstaltungen / Versammlungen
Ein Einsatz erfolgt mit den Kameraden der Partnerstadt Haan zum Brunnenfest. Der Erlös soll zum Kauf von
notwendigen Geräten für die Wehr verwendet werden.
Oktober
Erfahrungsaustausch mit Kameraden der Partnerstadt Haan .
Aus dem Protokollbuch der Freiwilligen Feuerwehr
5. Sonstiges
Im September wird das Depot geräumt. Ein gründlicher Um – und Ausbau sowie viele Erneuerungen sind
durchzuführen. So z.B. werden Sanitäranlagen, eine neue Treppe Fußboden, eine Montagegrube,
Schulungsraum, Büro für die Leitung und eine kleine Küche vorgesehen. Auch das Dach muss neu
eingedeckt werden.
Aus den Protokollbuch der Freiwilligen Feuerwehr
Bad Lauchstädts Feuerwehr bekam neues Löschfahrzeug
Zum Tag der offenen Tür hatte gestern die Bad Lauchstädter Feuerwehr eingeladen. Dazu gab es eine
Technikschau der roten Einsatzfahrzeuge und sorgte der Feuerwehrspielmannszug für die richtige Musik.
Besondere Attraktion für Kinder : Sie konnten einmal in einer richtigen Feuerwehr durch die Stadt fahren.
Höhepunkt war am Sonntagnachmittag die Übergabe eines neuen Mercedes – Löschfahr –
zeuges. Der Rechtsdezernent des Landratsamtes Merseburg, Lothar Becker, übergab dazu Bad Lauchstädts
Bürgermeisterin Maria Loos die Fahrzeugschlüssel. Diese reichte sie umgehend an den Leiter der Bad
Lauchstädter Feuerwehr, Werner Schmidt weiter.
Das moderne Löschfahrzeug (LF) hat eine Vorbaupumpe, die einen Durchlauf von 1600 Liter Wasser in der
Minute gestattet. Pumpen an älteren Feuerwehren schaffen nur die Hälfte. Auch die anderen Löschgeräte des
LF sind wesentlich schneller und praktischer zu handhaben.
Lutz Schmidt
Übergabe 3.10.1991 aus der Tagespresse „Freiheit“ Oktober 1991
Deutscher Feuerwehr – Verband e. V.
GESETZGEBUNG
Bundesrepublik Deutschland
•
Grundgesetz / Art. 70 :
„Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde
Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern
bemisst sich nach Vorschriften diese Grundgesetzes über die ausschließliche und die konkurrierende
Gesetzgebung“.
Bundesländer
•
Brandschutzgesetze
Gesetz überträgt Gemeinden die Aufstellung und Unterhaltung von Feuerwehren, mit einen der örtlichen
Verhältnissen entsprechenden Leistungsfähigkeit.
•
Katastrophenschutzgesetze
•
Rettungsgesetze
Regierungsbezirke
Mittlere Aufsichtbehörde
Kreise
Untere Aufsichtbehörde
„Hauptverwaltungsbeamter“
Gemeinden / Städte
Gemeinden wird durch Landesgesetz die Aufgabe des Feuerschutzes als Pflichtaufgabe nach Weisung
übertragen.
Öffentliche Feuerwehren (FF / PF / BF) sind Einrichtungen der Gemeinden.
Brandschutzgesetze
Kostenträger
Aufgaben der Feuerschutzträger
*
Aufstellung
eine Feuerwehr die den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähig ist.
*
Unterhaltung
(Kostenträger) der Feuerwehr
(Zuschüsse durch Dritte möglich.)
*
Maßnahmen
zur Verhütung von Bränden.
*
Sicherstellung
einer ausreichenden Löschwasserversorgung.
Unterstützungen
*
Der Kreis
hat die Aufgabe, falls überörtliche Regelungen notwendig sind, gemeinsame Einrichtungen für die
Feuerwehren zu unterhalten.
*
Das Bundesland
hat die Aufgabe zur Unterstützung für den Feuerschutz und die Hilfeleistung, sowie zur Unterhaltung
zentraler Ausbildungsstätten.
Brandschutzgesetze
Pflichten der Bevölkerung
Meldepflicht
Verpflichtung
zur unverzüglichen Meldung
- eines Schadenfeuer
- eines Unglücksfalles
- sonstiges Ereignisses
durch das Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind an die nächste Feuerwehr oder
Polizeidienststelle.
Hilfeleistungspflicht
Berechtigung des Einsatzleiters der Feuerwehr in bestimmten Fällen
Personen
- zur Hilfeleistung oder
- zur Gestellung von
Hilfsmitteln oder Fahrzeugen heranzuziehen.
(Der Person dadurch entstehender Schaden ist von der zuständigen Stelle zu ersetzen.)
Grundstückseigentümer
•
Brandschau zuzulassen
•
Anbringung von Feuermelde – Alarmeinrichtungen kostenlos zu dulden.
Fremde Grundstücke können bei Schadenfeuer und öffentlichen Notständen
- durch dienstlich tätige Personen betreten werden.
- zur Anwendung von Gefahren genutzt werden.
(Dem Besitzer dadurch entstehender Schaden ist von der zuständigen Stelle zu ersetzen.)
Brandschutzgesetze
Feuerwehr - Aufgaben im Zuständigkeitsgebiet:
•
Brandbekämpfung
•
Technische Hilfeleistung
- bei Unglücksfällen,
- die Rettung von Menschen und Tieren aus Notlagen und
- die Bergung von Sachwerten
•
Rettungsdienst
•
Strahlenschutz / ABC – Dienst
•
Katastrophenschutz
•
Vorbeugender Brandschutz
•
Umweltschutz
Als nachbarschaftliche Löschhilfe dient als Addition
- zur Zusammenfassung von
- Geräte und Mannschaft
- aus mehreren kleineren Feuerwehren
zu einer größeren Einheit zwecks Stärkung des Einsatzwertes.
GEMEINDEN / STÄDTE
Feuerwehr – Sparten
Öffentliche Feuerwehren
Freiwillige Feuerwehren
•
in allen Gemeinden und kleineren Städten. Setzen sich zusammen aus freiwilligen / ehrenamtlichen
Einwohnern.
•
In Städten ab 30.000 / 50.000 Einwohner mit Hauptamtlichen.
Pflichtfeuerwehr
wo eine Freiwillige Feuerwehr nicht zustande kommt. Männliche Einwohner zwischen 18. – 60.
Lebensjahr verpflichtet.
Berufsfeuerwehr
in Städten ab 100.000 Einwohnern; Ausnahmeregelung bis zu 150.000 Einwohnern.
Jugendfeuerwehr
Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr (Jungen und Mädchen 10 –18 Jahre).
Den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr rechtlich gleichgestellt.
Private Feuerwehren
Werkfeuerwehren
Staatlich angeordnete bzw. anerkannte Feuerwehren in gewerblichen Betrieben und sonstigen
Einrichtungen.
Betriebsfeuerwehren
Brandschutzeinheiten zum Schutz von gewerblichen Betrieben und sonstigen Einrichtungen. – Keine
staatliche Anordnung bzw. Anerkennung.
Aus den Unterlagen der FF 1991